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Leitfaden zum Antrag auf Kulturförderung

WICHTIG: Ob und in welcher Höhe dem Ansuchen des Vereins stattgegeben wird, wird in einer Kulturausschussitzung sowie einer darauffolgenden Stadtrassitzung entschieden. Der/Die Antragssteller*in wird anschließend über den betreffenden Beschluss in Kenntnis gesetzt.

1) Kurzes, förmliches, einleitendes Schreiben..

...(an die Stadt Kufstein, Kulturabteilung, Oberer Stadtplatz 17, 6330 Kufstein) welches Kontaktadressen von Verein und Antragssteller*in inkl. Unterschrift des/der letzteren sowie Ort und Datum beinhalten soll und in dem darüber hinaus beispielsweise dankend auf bereits im Vorjahr erhaltenen Förderungen, das aktuell geplante Jahresprogramm bzw. Projekt, Vereinsziele, inhaltliche Schwerpunkte, die Höhe der angesuchten Förderung etc. hingewiesen werden kann.

2) Beschreibung der geplanten Programmpunkte / Aktivitäten, für welche um Förderung angesucht wird;

beinhaltet beispielsweise Datum, Veranstaltungsort, Titel, Informationen über den/die performende(n) Künstler*in(nen), ggf. Genre etc.

3) detaillierte Kostenaufestllung für das Projekt, bzw. jeden einzelnen Programmpunkt

AUSGABEN
Voraussichtliche Kosten für Einzelposten (z. B. Personalaufwand, Honorare, Miete, Werbung, Fahrtkosten, Hotel, Verpflegung, Materialkosten, …), voraussichtliche Gesamtsumme für den jeweiligen Programmpunkt/ das Projekt sowie für sämtliche Programmpunkte des Jahres in Summe, falls um eine Jahressubvention angesucht wird.

EINNAHMEN
Geschätzte Einnahmen der einzelnen Programmpunkte bzw. das Projekt (Eintrittsgelder, Verkaufserlöse, Eigenmittel, Sponsorengelder, …) sowie für sämtliche Programmpunkte des Jahres in Summe, falls um eine Jahressubvention angesucht wird

4) Hinweise auf sonstige Förderungsansuchen bei Land und Bund

5) Aus der negativen Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen zuzüglich sonstigen Förderungen ergibt sich nun die Höhe des Förderungsbedarfes.

Bitte haben Sie Geduld

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